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Portrait von Ing. Hannes Hofer

Pensionssplitting

Y4/2025

Halbe - Halbe für die Zukunft

Ganze Männer machen halbe-halbe!“ Dieser Slogan aus den späten 1990ern hat sich in unser Gedächtnis eingebrannt. Doch wenn es um eine gerechte Aufteilung der Pension geht, herrscht Funkstille. Dabei ist das sogenannte Pensionssplitting ein einfaches Werkzeug, um Altersarmut – vor allem bei Frauen – zu reduzieren.

Hannes Hofer ist Mitglied des KMB-Vorstandes in Oberösterreich. Er hält eintägige Ehevorbereitungskurse für Paare, die kirchlich heiraten und sich intensiver auf den gemeinsamen Lebensweg vorbereiten möchten. „Da sind immer wieder Paare dabei, die schon Kinder haben“, erzählt Hofer. „Wenn ich das Thema Pensionssplitting anspreche, ist großes Interesse da, aber kaum jemand weiß etwas darüber.“ Kein Wunder, dass es kaum angenommen wird. 2024 haben 1.600 Paare mit Kindern in Österreich ein Pensionssplitting beantragt, bei rund 77.238 Geburten waren das nur rund zwei Prozent.

 

Was ist Pensionssplitting überhaupt?

Es geht nicht darum, dass man sich im Alter die Pension teilt, sondern dass man schon viel früher an einer gerechten Verteilung der Pension arbeitet. Es geht um die Beitragszeiten, die man im Erwerbsleben auf seinem Pensionskonto „anspart“. Pro Jahr wird eine Gutschrift in Höhe von 1,78 Prozent vom Bruttojahresgehalt auf das Konto übertragen. Die künftige Pension wird dann aus der Summe dieser Teilgutschriften berechnet. Wer in einem Kalenderjahr keinen Job hatte oder nur geringfügig gearbeitet hat, bekommt keine Gutschrift – und das rächt sich im Alter.

 

Beim Pensionssplitting kann der erwerbstätige Elternteil bis zu 50 Prozent seiner jährlichen Pensionsgutschrift an den Partner oder die Partnerin übertragen. Die unbezahlte Kindererziehungsarbeit, die meist von Frauen geleistet wird, soll sich zumindest auf dem Pensionskonto widerspiegeln. Ein Beispiel: Herbert verdient 56.000 Euro brutto im Jahr. Daraus ergibt sich eine Pensionsgutschrift von rund 996 Euro. Seine Frau Angela verdient nur 400 Euro monatlich – zu wenig, um pensionsversichert zu sein. Durch das Pensionssplitting kann Herbert die Hälfte seiner Gutschrift an seine Frau übertragen. Das bedeutet: Beide haben am Ende des Jahres je 498 Euro auf dem Pensionskonto gutgeschrieben.

 

Was bringt das?

Innerhalb der Familie ist das ein Nullsummenspiel. Herbert wird einmal etwas weniger Pension am Gehaltszettel finden, Angela etwas mehr. Und wenn es zu einer Scheidung kommt, ist es nur fair, wenn der Partner, der wegen der Kinderbetreuung weniger Beitragsjahre ansammeln konnte, dann zukünftig in der Pension besser abgesichert ist. Und sollte der Mann vor der Frau versterben, dann war das Pensionssplitting ebenfalls vorteilhaft, da die Pension der Frau bereits höher war.

 

Mit Blick auf die reale Statistik ist das Pensionssplitting vor allem für die Zukunft der Frau ein Gewinn. Die Alterspension für Frauen lag 2023 bei durchschnittlich 1.409 Euro brutto, die der Männer bei 2.372 Euro. Das ergibt eine geschlechtsspezifische Lücke von 40,7 Prozent bei den Pensionen, während der Unterschied im aktiven Leben bei rund 18,3 Prozent liegt. Auch wenn es beim Pensionssplitting nicht um große Summen geht – diese sind vor allem in den Unterschieden bei den Einkommen selbst grundgelegt –, so ist es doch zumindest ein kleiner Teil, um diese Lücke zu verringern und in einer Beziehung freiwillig einen fairen Ausgleich zu schaffen.

 

Wie kann ich meine Beitragszeiten teilen?

Derzeit ist es so, dass man das Pensionssplitting bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen muss. Die Eltern schließen eine Vereinbarung über die Übertragung der Gutschrift. Beantragt werden kann nur für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Kindes. Wenn das Paar mehrere Kinder hat, sind Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre möglich. Einen Antrag kann man rückwirkend bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes stellen. Einmal getroffen, ist die Vereinbarung über die Übertragung unwiderruflich, sie kann nachträglich nicht mehr geändert oder aufgehoben werden.

 

Anspruch auf Pensionssplitting haben Eltern von leiblichen Kindern wie auch von Adoptiv- und Pflegekindern. Die Eltern müssen nicht verheiratet sein. Selbstverständlich können es auch gleichgeschlechtliche Paare beanspruchen.

 

Verpflichtendes Pensionssplitting

In der Schweiz, Deutschland und in Schweden ist dieses Pensionssplitting bereits gesetzlich verankert. Genau dafür setzt sich Hannes Hofer hier in Österreich ein. „Als KMB Oberösterreich wollen wir gemeinsam mit BEZIEHUNGleben.at, der Familienberatungsstelle der Diözese Linz, das Thema in die Öffentlichkeit bringen.“

 

Für die Zukunft fordert er ein automatisches Pensionssplitting mit der Möglichkeit, aktiv widersprechen zu können. Dann würde sich dieser Prozentsatz wahrscheinlich umdrehen. So eine „Opt-out-Regelung“ hieße, dass man argumentieren muss, warum die Pensionsbeiträge nicht zusammengerechnet und auf beide Partner verteilt werden können. In seltenen Fällen macht es laut Hofer wirklich keinen Sinn, etwa wenn es keine Einkommensunterschiede gibt. Im Programm der türkis-grünen Regierung war das automatische Pensionssplitting als Maßnahme gegen die Altersarmut und die Pensionslücke bereits enthalten, wurde allerdings nicht umgesetzt.

 

Für Hofer ist das Pensionssplitting nicht nur eine mathematische Formel für mehr Fairness. „Damit setzen wir auch ein Signal, dass Kindererziehung und Care-Arbeit die Verantwortung und das Engagement beider Partner brauchen.“

 

Mehr Pension für Care-Arbeit

Als Vater eines Kindes mit Down-Syndrom möchte Hofer auch auf eine weitere Möglichkeit hinweisen, wie Pflegeanforderungen in der zukünftigen Pension Berücksichtigung finden können. „Wenn sie ein Kind mit Behinderung und erhöhter Kinderbeihilfe haben, gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Pensionsversicherung. Der Staat zahlt dann für den überwiegend Pflegenden Pensionsbeiträge im Gegenwert eines fiktiven Jahreseinkommens von rund 25.000 Euro im Jahr. Dies können sie bis zu zehn Jahren rückwirkend beantragen, auch wenn sie ein eigenes Einkommen haben. Die Pensionsbeiträge erhalten Sie zusätzlich. Wir haben das gemacht. Meine Frau wird einmal 200 Euro mehr Pension erhalten.“ Auch für die Pflege von Angehörigen ab Pflegestufe 3 kann – rückwirkend bis maximal ein Jahr – der Pensionsbeitrag beantragt werden.

 

Auch hier mangelt es laut Hofer an der Information. Er rät den Betroffenen, bei der Pensionsversicherungsanstalt nachzufragen, ob im konkreten Fall ein Anspruch für sie besteht.

 

Autor: Christian Brandstätter, Verlag Lebensart   Foto: Klaus Mastalier, KMB

 

Link zum Antrag Pensionssplitting: https://www.pv.at/web/pension/pension-und-kinder/ pensionssplitting

 

Link zum Antrag einer freiwilligen Pensionsversicherung für pflegende Angehörige: https://www.pv.at/web/pension/freiwillige-versicherung/ Fotos: iStock/Pla2na; Privat freiwillige-versicherung-fuer-pflegende-angehoerig

 

 

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