Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer Anmeldung durch die Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten des Kindes bei der Marktgemeinde Regau.
Für die Aufnahme in den Kindergarten ist ein Aufnahmegespräch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten und in Anwesenheit des betreffenden Kindes erforderlich.
Zum Aufnahmegespräch sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Kindes oder Kopie der Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung vom 2. bis 5. Geburtstag
Impfbescheinigung
Meldezettel
Einkommensnachweis bei beitragspflichtiger Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung; wird ein solcher nicht vorgelegt, ist der Höchstbeitrag zu entrichten
Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes kann von der Zustimmung zur Leistung eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig gemacht werden.